Heute am 2021 greift der Spiegel online das Thema #Mobilitätsbudget 🚌🚲🛵🚗🛴🚖🚉 auf. Ich werde auch zitiert: „Der Handlungsdruck auf die Firmen steigt«, sagt Sylvia Lier, die als Chefin des Mobilitätslösungsanbieters Deutsche Bahn Connect solche Modelle mitentwickelte. »Angestellte, die privat umweltfreundliche Alternativen nutzen und versiert mit Sharing-Anbietern sind, fragen verstärkt auch im beruflichen Kontext danach.« Außerdem seien neue EU-Vorschriften geplant, sodass Firmen voraussichtlich ab 2023 auch über die Mobilität ihrer Mitarbeiter Rechenschaft ablegen müssten. »Dazu kommt der in der Pandemie gestiegene Kostendruck«, sagt Lier.
Zum Thema Steuern berichtet Felix Wadewitz „Auch wenn Dienstwagen steuerlich subventioniert werden – jede mit dem Rad zurückgelegte Strecke spart Geld. Ein Rad ist, genau wie das Jobticket, steuerfrei, wenn es der Arbeitgeber als Extra übernimmt.“ Das stimmt natürlich.
Dazu möchte ich hier Folgendes ergänzen: Mobilitätsbudgets beinhalten in vielen Fällen neben dem ÖPNV verschiedene Sharingangebote. Während das Jobticket, wie oben geschrieben, steuerbefreit ist, muss der Sharinganteil versteuert werden (mit dem Inidividualsteuersatz oder im Rahmen einer sog. Sachkostenpauschale mit immerhin 30%). Das sollte der Gesetzgeber ändern, um das Akteptanz dieser neuen Angebote zusätzlich zu fördern. Die Interessengemeinschaft www.VerkehrswendeMacher.de, der ich seit 2020 angehöre, setzt sich genau für diese Forderung ein. Unterstützer*innen dieser Forderung sind herzlich willkommen 🙋🏽🙋♀️.